Negativzeugnis & Haltungserlaubnis
Begleitung bei Listenhunden, Wesenstest und Sachkundenachweis sowie Erstellung der erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen nach Art. 37 Abs. 1 und 2 LStVG.
Mehr zum Wesenstest →Personenzertifizierter Sachverständiger im Hundewesen nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012. Gutachten und Stellungnahmen für Behörden, Gerichte und Privatpersonen in Niederbayern und der Oberpfalz.

PersonenzertifiziertSachverständiger im Hundewesen nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 · SVG Euro-Zert GmbH
Europaweit anerkanntZertifikat-Nr. ZN-2024-26-03-2591 · European Association of Certified and Qualified Experts
Seit 2009 im HundewesenKynologe · Berufssachverständiger · langjährige Praxiserfahrung
Prüfberechtigtfür KoAla-Test und weitere Sachkundenachweise
OstbayernDZKB e. V. Bayern · QualitätssiegelHunde begleiten mich seit meiner Kindheit — meinen ersten eigenen hatte ich mit sieben Jahren. Was damals als Leidenschaft begann, ist heute mein Beruf und meine fachliche Spezialisierung.
Seit 2009 bin ich hauptberuflich im Hundewesen tätig. Im März 2024 wurde ich zum personenzertifizierten Sachverständigen im Hundewesen ernannt. Als Mitglied in der Vorstandschaft des DZKB e.V. Bayern und anerkannter Sachverständiger für Sachkundeprüfungen nach §11 TierSchG verbinde ich fachliche Qualifikation mit langjähriger Praxiserfahrung.
Meine Gutachten sind sachlich, nachvollziehbar und rechtssicher — für Behörden, Gerichte und Privatpersonen gleichermaßen.



Ausgewählte Nachweise meiner fachlichen Qualifikation und Zertifizierung. Die Dokumente werden unverändert in der von mir bereitgestellten Originalfassung dargestellt.
Für Privatpersonen, Behörden, Gerichte, Einrichtungen, Rechtsanwälte und Fachorganisationen.
Begleitung bei Listenhunden, Wesenstest und Sachkundenachweis sowie Erstellung der erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen nach Art. 37 Abs. 1 und 2 LStVG.
Mehr zum Wesenstest →Standardisierte Wesenstests und fachliche Verhaltensbeurteilungen für auffällige Hunde, Listenhunde sowie Eignungsbeurteilungen von Therapiebegleithunden.
Anfrage stellen →Fachkundige Begleitung im behördlichen Fachgespräch zur gewerblichen Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f TierSchG.
Kontakt aufnehmen →Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der neutralen, dokumentierten Beurteilung, ob ein Hund die charakterlichen und verhaltensbezogenen Voraussetzungen für soziale, therapeutische oder pädagogische Einsätze mitbringt.

Die Abrechnung erfolgt nach JVEG 2021, insbesondere § 7 sowie den Bestimmungen der §§ 8 bis 23. Fahrtkosten werden gesondert berechnet; aktuell mit 0,35 Euro je gefahrenem Kilometer.
JVEG ansehenIch bin in allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz tätig: Straubing-Bogen, Deggendorf, Passau, Regen, Freyung-Grafenau, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut, Regensburg, Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth.
Deutschlandweite Einsätze sind nach Absprache möglich.
Für Gutachten, Wesensbeurteilungen oder sachverständige Stellungnahmen melde ich mich zeitnah bei Ihnen.