Informationen für Hundehalter

Der Wesenstest

Überprüfung und Beurteilung von Kampfhunderassen, Listenhunden und Mischrassen nach den einschlägigen Rechtsbestimmungen sowie Gutachtenerstellung für das Negativzeugnis.

Gehört Ihr Hund zu den sogenannten Listenhunden?

Wenn Sie den Wesenstest noch vor sich haben, unterstütze ich Sie bei der fachlichen Vorbereitung und Beurteilung. Testrelevante Situationen können strukturiert analysiert und die nächsten Schritte gemeinsam geplant werden. Auch eine Vorbereitung auf den Sachkundenachweis ist möglich.

Christian Huber mit zwei Hunden
Hinweis: Die konkrete behördliche Einordnung und die Anforderungen können vom Einzelfall und der zuständigen Behörde abhängen.
Kategorie 1

Die sogenannte Kategorie 1

§ 1 Abs. 1

Bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:

  • Pit-Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Ein Negativzeugnis ist für diese Kategorie nicht vorgesehen. Für die Haltung wird eine behördliche Erlaubnis benötigt. Dazu gehören insbesondere die Zuverlässigkeit des Halters, der Nachweis, dass vom Hund keine entsprechende Gefahr ausgeht, sowie ein berechtigtes Interesse an der Haltung.

Freigestellte Darstellung eines Hundes
Kategorie 2

Die sogenannte Kategorie 2

§ 1 Abs. 2 Nr. 1

Bei folgenden Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Nach bestandenem Wesenstest und behördlich erteiltem Negativzeugnis ist die Haltung dieser Hunde in der Regel möglich. Für Kreuzungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ebenfalls. Die Hundesteuer wird hiervon unabhängig durch die jeweilige Kommune geregelt.

§ 1 Abs. 3

Unabhängig von der Rasse kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall auch aus einer Ausbildung mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Für eine verbindliche Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder lassen Sie sich individuell fachlich beraten.
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